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Reinhard Müller, FAZ: Der Allgemeinen Menschenrechtserklärung zum 60. Geburtstag einen Dolchstoss in den Rücken

Otto Kölbl

Eleanor Roosevelt 1948 mit der Allgemeinen Menschenrechtserklärung, bei deren Ausarbeitung sie eine grosse Rolle gespielt hatte. Photo: US Administration 1948.

Eleanor Roosevelt 1948 mit der Allgemeinen Menschenrechtserklärung, bei deren Ausarbeitung sie eine grosse Rolle gespielt hatte. Photo: US Administration, 1948.

Reinhard Müller hat Jura studiert und auch eine Doktorarbeit in diesem Bereich geschrieben. Seit 1998 arbeitet er für die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ), einer der renommiertesten Tageszeitungen Deutschlands. Dort befasst er sich vor allem mit Themen, die mit Recht und Gesetzt in Verbindung stehen. Deshalb kam ihm die Ehre zu, am 10. Dezember 2008 zum 60. Geburtstag der Allgemeinen Menschenrechtserklärung den Leitartikel zu schreiben. Das Ergebnis war leider ein Dolchstoss in den Rücken der ehrwürdigen Dame, was ich mir nur dadurch erklären kann, dass der Autor den Text, über den er geschrieben hat, nicht einmal gelesen hat.

In seinem Artikel betont Müller immer wieder, dass die Menschenrechte "Eine weltumspannende Verpflichtung" seien (so auch die Überschrift des Artikels). Er argumentiert gegen die Auffassung, dass sie ein "Kreuzzug des Westens" darstellten, und nennt Beispiele, wo Staaten in der ganzen Welt sich diesem grundlegenden Konzept öffnen. Er wirbt auch ganz entschieden für den Aufbau eines internationalen Rechtssystems, das den Menschen eine Möglichkeit bietet, ihre Rechte konkret einzuklagen. All dies gehört anerkanntermassen zu den Grundprinzipien der Menschenrechte.

Bei der Frage, welche Rechte denn überhaupt zu den Menschenrechten gehören, gerät sein Artikel jedoch ganz klar in Konflikt mit dem Text, den er zu verteidigen vorgibt:

Auf der anderen Seite ist eine gewisse Übersättigung und Überforderung nicht zu leugnen. Soziale Rechte wie ein Recht auf Arbeit (das nicht als Anspruch auf einen Arbeitsplatz missverstanden werden darf) wie auch Gruppenrechte – an erster Stelle das Selbstbestimmungsrecht der Völker – haben ebenfalls eine lange Tradition. Doch eine zügige weltweite Durchsetzung deutscher Sozial- und Minderheitenstandards wäre nicht nur anmaßend, sondern gegenüber den "unterentwickelten" Ländern auch ungerecht. [meine Hervorhebung]

Die sozialen Rechte werden in der Allgemeinen Menschenrechtserklärung detailliert auf sechs Artikel (22-27) verteilt dargestellt. Das Recht auf Arbeit gehört ganz klar dazu:

Artikel 23

1. Jeder hat das Recht auf Arbeit, auf freie Berufswahl, auf gerechte und befriedigende Arbeitsbedingungen sowie auf Schutz vor Arbeitslosigkeit. [Meine Hervorhebung]

Der Text enthält auch genaue Angaben darüber, wie diese Rechte anzuwenden sind:

Artikel 22

Jeder hat als Mitglied der Gesellschaft das Recht auf soziale Sicherheit und Anspruch darauf, durch innerstaatliche Maßnahmen und internationale Zusammenarbeit sowie unter Berücksichtigung der Organisation und der Mittel jedes Staates in den Genuß der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte zu gelangen, die für seine Würde und die freie Entwicklung seiner Persönlichkeit unentbehrlich sind. [meine Hervorhebung]

Auch wenn man die sozialen Rechte ernst nimmt, kann man keinesfalls "eine zügige weltweite Durchsetzung deutscher Sozial- und Minderheitenstandards" fordern, wie Müller dies angeblich befürchtet, da man dabei die "Mittel jedes Staates" berücksichtigen muss. Im Rahmen der UNO hat die internationale Gemeinschaft immer wieder bekräftigt, dass sowohl die zivilen und politischen Rechte als auch die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte untrennbar miteinander verbunden sind und zusammen die Menschenrechte bilden.

Es ist dabei bemerkenswert, dass sich zur Zeit der Ausarbeitung der Allgemeinen Menschenrechtserklärung vor allem kommunistische und "unterentwickelte" Drittweltländer dafür eingesetzt haben, dass die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte zu den eigentlichen Menschenrechten gezählt werden, während die meisten westlichen Industriestaaten diese Rechte am liebsten vergessen hätten.

Auch nachdem ausdrücklich beide Aspekte in die Menschenrechtsinstrumente der UNO aufgenommen wurden, hat der Westen immer alles daran gesetzt, um diese Faktenlage zu verschleiern. Beim Artikel von Reinhard Müller handelt es sich also nicht um einen Kreuzzug des Westens für die Menschenrechte, sondern um einen Kreuzzug, der von zahlreichen westlichen Juristen, Politikern und Medien (bisher recht erfolgreich) geführt wird, um die Menschenrechte um einen wichtigen Teil zu amputieren (siehe unseren Artikel Europa und die Menschenrechte - die Geschichte einer stillen Amputation).

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